Allgemeine Geschäftsbedingungen
AlbiTennis
Lautrbadstr. 43, 72250 Freudenstadt
1. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule AlbiTennis geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisschule AlbiTennis kommt nach Anmeldung durch unsere schrifliche Bestätigung zustande.
Die Tennisschule AlbiTennis ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule AlbiTennis vorbehalten.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Mannschafts-, Einzel- und Gruppentrainingsform.
Die Tennisschule AlbiTennis kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Schüler nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Größere Gruppen (beispielsweise Schulklasse o.ä.) werden bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
3. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder.
Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. Der/die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden
Training, das der Trainingsteilnehmer - gleich aus welchem Grund - nicht in Anspruch nimmt, wird nicht nachgeholt und wird in vollem Umfang vom Kunden bezahlt. Wird eine Trainingsstunde spätestens 24 Stunden vor dem Termin durch den Kunden abgesagt, bemühen sich Kunde und Trainer um einen "Ersatzkunden". Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.
Wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nicht nachgespielt. Ausnahme: Die Stunde kann zum selben Termin in einer Tennishalle stattfinden. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.
6. Haftung
Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander.
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.